Zielgruppen der Schulung

Lebensmittelunternehmer haben zu gewährleisten, dass

  1. Betriebsangestellte, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit überwacht und in
    Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult werden,
  2. die Personen, die für die Entwicklung und Anwendung des Verfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der
    vorliegenden Verordnung oder für die Umsetzung einschlägiger Leitfäden zuständig sind, in allen
    Fragen der Anwendung der HACCP-Grundsätze angemessen geschult werden

    und
  3. alle Anforderungen der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über Schulungsprogramme für die
    Beschäftigten bestimmter Lebensmittelsektoren eingehalten werden.
    (EG-Verordnung 852/2004 Kap. XII Nr. 1-3)

Lebensmittelbetriebe , wie z.B.

  • Hotels
  • Gastronomie
  • Fast-Food
  • Cafés/Eiscafés
  • Kantinen
  • Krankenhäuser
  • Kindertagesstätten
  • Schulen
  • Bäckereien

Jährliche Personalschulungen werden durch die Verordnung über Lebensmittelhygiene und durch das Infektionsschutzgesetz gefordert!

Bitte beachten Sie, dass ab 2008 bei fehlendem Schulungsnachweis Bußgelder durch die
Behörden verhängt werden können!