Grundlagen

Die Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene gehört zum so genannten „Hygienepaket“
der EU und gilt verbindlich seit dem 01.01.2006. Hauptverantwortung liegt beim Lebensmittel-
unternehmer

Sie fordert u.a.:

  • Sicherheit der Lebensmittel auf allen Stufen der Lebensmittelkette zu gewährleisten
  • Die Verpflichtung zur Eigenkontrolle nach den Grundsätzen des HACCP-Konzeptes einschließlich Dokumentationsverpflichtung der Maßnahmen
  • Schulung zur Anwendung der HACCP-Grundsätze für die Mitarbeiter

Ziel ist es, die hygienisch einwandfreie Qualität von Lebensmitteln zu sichern.

Die §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) regeln die gesundheitlichen Anforderungen an
Personen beim Umgang mit Lebensmitteln.

U.a.

  • Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt
  • jährliche Belehrung der Mitarbeiter
  • Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote
  • Einhaltung der Mitteilungspflicht

§ 35 IfSG enthält Vorschriften für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen
Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. Kindertageseinrichtungen.

Ziel ist es, zu verhindern, dass infizierte Personen (z.B. über Lebensmittel)
andere Personen infizieren
.