Hygieneschulung vs. Infektionsschutzbelehrung: Klarheit im Begriffsdschungel
In der Lebensmittelbranche herrscht oft Verwirrung, wenn es um die gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen geht. Selbst auf offiziellen Webseiten von Behörden werden Begriffe häufig falsch oder ungenau verwendet. Dieser Beitrag schafft Klarheit und erklärt die wichtigen Unterschiede zwischen Hygieneschulung und Infektionsschutzbelehrung.
Die häufigsten Missverständnisse
Viele Betriebe und sogar manche Gesundheitsämter verwenden Begriffe wie "Gesundheitszeugnis", "Hygieneschein" oder "Lebensmittelhygieneschulung" synonym, obwohl es sich um unterschiedliche Maßnahmen mit verschiedenen gesetzlichen Grundlagen handelt. Diese Begriffsverwirrung kann zu Compliance-Problemen führen und im schlimmsten Fall bei Kontrollen Bußgelder nach sich ziehen.
Die 2 wichtigsten Pflichtschulungen
Hygieneschulung nach LMHV §4: Jährliche Pflicht
Die Lebensmittelhygieneschulung basiert auf der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) §4 und ist eine jährlich durchzuführende Schulung. Sie betrifft:
- Alle Mitarbeiter ohne lebensmittelspezifische Fachausbildung, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen
- Personal in Gastronomie, Hotellerie, Kantinen, Bäckereien, Metzgereien etc.
- Auch Aushilfen, Saisonkräfte und Teilzeitmitarbeiter
Diese Schulung vermittelt grundlegende Kenntnisse zu:
- HACCP-Grundsätzen
- Korrekter Lebensmittellagerung
- Vermeidung von Kreuzkontaminationen
- Persönlicher Hygiene am Arbeitsplatz
- Reinigung und Desinfektion
Infektionsschutzbelehrung nach §43 IfSG: Erstbelehrung und Folgebelehrungen
Die Infektionsschutzbelehrung basiert auf dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) §43 und gliedert sich in zwei Teile:
- Erstbelehrung: Muss persönlich beim Gesundheitsamt absolviert werden, bevor eine Person zum ersten Mal mit Lebensmitteln arbeitet. Umgangssprachlich oft als "Gesundheitszeugnis" bezeichnet.
- Folgebelehrung: Muss alle zwei Jahre durchgeführt werden und kann auch durch zertifizierte Online-Kurse wie unseren absolviert werden.
Diese Schulung konzentriert sich auf:
- Übertragungswege von Infektionskrankheiten
- Meldepflichtige Erkrankungen
- Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote bei bestimmten Krankheiten
- Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionsübertragungen
Wer muss welche Schulung absolvieren?
Hygieneschulung (jährlich):
- Alle Mitarbeiter ohne Fachausbildung im Lebensmittelbereich
- Verantwortlich für die Durchführung ist der Arbeitgeber
Infektionsschutzbelehrung:
- Alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen (auch Fachkräfte)
- Betrifft auch Personen, die in Küchen von Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten
- Gilt für jeden, der mit unverpackten Lebensmitteln in Berührung kommt
Dokumentationspflicht beachten
Für beide Schulungsarten gilt eine strenge Dokumentationspflicht. Zertifikate müssen aufbewahrt und bei Kontrollen vorgelegt werden können. Bei Online-Schulungen wie unserer erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss ein anerkanntes Zertifikat, das diese Anforderung erfüllt.
Wir helfen ihnen dabei, die Dokumentationspflichten einzuhalten. Mit unserem einfachen Full Service inklusive Schulungen, Erinnerungen und Dokumentation.

Fazit: Beide Schulungen sind unverzichtbar
Sowohl die jährliche Hygieneschulung als auch die zweijährliche Infektionsschutzfolgebelehrung sind gesetzlich vorgeschrieben und ergänzen sich in ihren Inhalten. Während die Hygieneschulung den Fokus auf den richtigen Umgang mit Lebensmitteln legt, konzentriert sich die Infektionsschutzbelehrung auf die Vermeidung von Krankheitsübertragungen.
Als Betriebsinhaber oder Verantwortlicher für die Lebensmittelsicherheit sollten Sie sicherstellen, dass alle Mitarbeiter rechtzeitig geschult werden und die entsprechenden Nachweise vorliegen. Mit unseren Online-Kursen bieten wir Ihnen eine effiziente und rechtssichere Lösung für beide Schulungsverpflichtungen.