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Wie oft muss eine Hygieneschulung gemacht werden? Fristen und Pflichten im Überblick.

Wer mit Lebensmitteln arbeitet, muss regelmäßig geschult werden – aber wie oft genau, und was passiert bei Versäumnis? Die Antwort hängt davon ab, welche Schulung gemeint ist: Die jährliche

Hygieneschulung und die zweijährliche Infektionsschutzfolgebelehrung gelten unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen. Wir erklären Fristen, Pflichten und wie Sie beides bequem online erfüllen.


(Lebensmittel-) Hygieneschulung - jährlich

Eine Gastronomie Hygieneschulung sollte gemäß den Vorschriften jährlich durchgeführt werden, um das Personal auf dem neuesten Stand der Hygienepraktiken zu halten. Diese regelmäßigen Schulungen sind nicht nur empfehlenswert, sondern gesetzlich vorgeschrieben für jeden, der direkt mit der Zubereitung und dem Umgang von Lebensmitteln betraut ist.

Rechtliche Grundlage: EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Nach der EU-Verordnung ist jeder Lebensmittelunternehmer verpflichtet, Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, zum Thema Hygiene zu unterrichten. Diese Schulungspflicht gilt für alle Mitarbeiter – von der Küchenhilfe bis zum Küchenchef – und muss jährlich wiederholt werden. Besonders wichtig: Bei Neueinstellungen müssen Beschäftigte, insbesondere Saison- und Aushilfskräfte, bereits vor Arbeitsantritt geschult werden.

Infektionsschutzfolgebelehrung - alle 2 Jahre

Parallel zur jährlichen Hygieneschulung ist auch die Infektionsschutzfolgebelehrung ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Weiterbildung. Diese spezielle Schulung findet im Turnus von zwei Jahren statt und fokussiert sich auf den Schutz vor Infektionskrankheiten, die in gastronomischen Einrichtungen Verbreitung finden können.


Gesetzliche Grundlage: § 43 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG)


Nach der einmaligen Erstbelehrung beim Gesundheitsamt – umgangssprachlich oft als "Gesundheitszeugnis" bezeichnet – müssen alle Beschäftigten im Lebensmittelbereich alle zwei Jahre an einer Folgeschulung gemäß § 43 Absatz 4 IfSG teilnehmen. Diese Folgebelehrung erfolgt nicht mehr beim Gesundheitsamt, sondern wird betriebsintern vom Unternehmer selbst oder durch einen qualifizierten Dritten durchgeführt.


Wichtige Fristen und Gültigkeitsbestimmungen


Die Dokumente der Erstbelehrung erhalten nur dann Gültigkeit, wenn innerhalb von drei Monaten nach der Schulung eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich ausgeübt wird – dabei reicht bereits ein einziger Arbeitstag aus. Ist diese Bedingung erfüllt, hat der Erstbelehrungsnachweis unbegrenzte Gültigkeit. Bei der Aufnahme einer neuen Tätigkeit im Lebensmittelbereich reicht dann die betriebsinterne Wiederholungsbelehrung am Arbeitsplatz aus.


Dokumentationspflicht und praktische Umsetzung


Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Teilnahme aller Beschäftigten an den Folgebelehrungen zu dokumentieren. Diese Nachweise sind bei Kontrollen durch die Behörden vorzulegen und dienen als Beleg für die ordnungsgemäße Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen.

Was passiert, wenn die Hygieneschulung nicht rechtzeitig gemacht wird?

Wer als Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen versäumt, riskiert empfindliche Bußgelder – bei Verstößen gegen die EU-Verordnung 852/2004 können diese bis zu 25.000 € betragen. Zusätzlich drohen bei Kontrollen durch Lebensmittelkontrolleure oder das Gesundheitsamt Abmahnungen oder im schlimmsten Fall eine vorübergehende Betriebsschließung.

Regelmäßige Online-Schulungen sind daher nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch eine günstige Versicherung gegen kostspielige Konsequenzen.




Hygieneschulung und Folgebelehrung online machen

Online-Schulungen für Gastronomie und Lebensmittelbetriebe – Die moderne Lösung


Im digitalen Zeitalter bietet eine Lebensmittelhygieneschulung online flexible und unkomplizierte Möglichkeiten, um die gesetzlichen Anforderungen nach EU-Verordnung 852/2004 und § 43 IfSG zu erfüllen, ohne den Betriebsablauf zu stören. Online-Schulungen können zeit- und ortsunabhängig absolviert werden – eine praktische Lösung für Gastronomiebetriebe, Restaurants, Cafés und Lebensmittelunternehmen, die Wert auf Effizienz und kontinuierliche Mitarbeiterfortbildung legen.

Vorteile der Online-Hygieneschulung für Ihren Betrieb


Maximale Flexibilität für Ihr Team

Ihre Mitarbeiter können die Hygieneschulung online bequem von zu Hause, im Betrieb oder unterwegs absolvieren – ob am PC, Tablet oder Smartphone. Diese Flexibilität ist besonders wertvoll für Schichtbetriebe, Teilzeitkräfte und Saisonmitarbeiter.


Sofortiger Zugang nach dem Kauf

Nach der Online-Buchung erhalten Sie umgehend den Kurszugang. Ihre Mitarbeiter können direkt mit der Lebensmittelhygieneschulung oder der Infektionsschutzfolgebelehrung beginnen – ohne Wartezeiten oder Terminkoordination.


Zertifikate für Behörden

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten alle Teilnehmer ein Hygienezertifikat, das als offizieller Nachweis gegenüber Gesundheitsämtern, Lebensmittelkontrolleuren und anderen Behörden dient.


Immer aktuelle Inhalte

Die Online-Kurse werden kontinuierlich an neue Gesetze, Verordnungen und wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst. So sind Ihre Mitarbeiter stets auf dem neuesten Stand der Lebensmittelhygiene und des Infektionsschutzes.


Für wen sind Online-Hygieneschulungen geeignet?

    Gastronomie: Restaurants, Cafés, Bars, Imbisse

    Lebensmittelhandel: Bäckereien, Metzgereien, Supermärkte

    Gemeinschaftsverpflegung: Kantinen, Schulküchen, Pflegeheime

    Lebensmittelproduktion: Kleine und mittlere Betriebe bis 200 Mitarbeiter

    Einzelpersonen: Köche, Servicekräfte, Küchenhilfen


Vollservice für Unternehmen: Nie wieder Schulungen vergessen

Besonders für Betriebe mit mehreren Mitarbeitern bietet der Fullservice entscheidende Vorteile: Das System überwacht automatisch die Gültigkeitsdauer der Zertifikate und erinnert rechtzeitig an anstehende Wiederholungsschulungen. So verpassen Sie nie wieder eine jährliche Hygieneschulung oder die zweijährliche Infektionsschutzfolgebelehrung.


Einfache Buchung für Einzelpersonen und Firmen

Ob Sie als Einzelperson ein Hygienezertifikat benötigen oder als Unternehmer mehrere Mitarbeiter schulen möchten – die Online-Buchung ist unkompliziert und schnell. Firmenzugänge können direkt online bestellt werden, der Kurszugang erfolgt unmittelbar nach dem Kauf.


Investition in Qualität und Kundenzufriedenheit

Um die Qualitätssicherung in Ihrer Gastronomie durch kompetente Hygieneschulungen zu gewährleisten und dabei von modernen, onlinebasierten Lehrmethoden zu profitieren, sollten Sie regelmäßige Schulungstermine fest einplanen. So sichern Sie langfristig nicht nur die Einhaltung von Hygienestandards und Lebensmittelsicherheit, sondern auch die Zufriedenheit Ihrer Kunden und den erfolgreichen Betrieb Ihres Unternehmens.


Starten Sie noch heute mit Ihrer Online-Hygieneschulung und erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten effizient und professionell.

Hier geht es zu unseren Schulungen


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