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Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz §42/43

Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz §42/43

Rechtsgrundlagen und Meldepflichten

Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene)

Erkennung und Umgang mit Symptomen und Krankheiten im Lebensmittelbereich

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vorschriften

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Verantwortlich Joseph Bell
Zuletzt aktualisiert 23.06.2026
Zeitaufwand 19 Minuten
Mitglieder 1
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    • Gesetzliche Grundlagen
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    • Meldepflicht
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    • Händewaschen nicht vergessen!
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  • Zertifikat
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